Domaingrabber … oder FUER die VI der letzten Tage

es ist schon lästig mit den Domaingrabbern, aber hier müssen sich die lieben „billig Abstauber“ auch etwas clever anstellen.
Auch wenn sich der kreative Domaingrabber den Domain-Namen ausgedacht hat ( was streitig bei Markennamen ist) muss er einiges beachten:
– Markenrecht national und international … wer ist hier der Besitzer ?
– eine Marke hat nur Bestand, wenn sie in den letzen Jahren genutzt wurde. Dies bedeutet nur der Eintrag als Domain beinhaltet keine Nutzung. Hier muss eine „Namensbezogene Inhaltsnutzung“ erkenntlich sein. Eine Baustellen Webseite ist KEINE Nutzung.

daraus folgt … genau
– Marke offiziell eintragen
– Produktseite erstellen
– Beim Registrar das Namenrecht geltend machen und den Übertrag der Domain fordern. Hierzu kann ich gerne Kontakte von Anwälten in diesen Bereich vermitteln.

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