Penetration Tests …

da ich des öfteren Penetrations Tests im Auftrag des Kunden ausführe hier ein ganz wichtiger rechtlicher Tipp.

Bitte immer alles schriftlich fixieren und abklären mit allen Beteiligten.

Man sollte immer denken das § 202a StGB Ausspähen von Daten:

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraftran denken :

 

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